Der Begriff "Zahnextraktion" bezeichnet die Entfernung eines Zahnes mit einfachen Mitteln ohne weitere vorbereitende oder begleitende chirurgische Maßnahmen.
Die Gründe für die Notwendigkeit der Zahnextraktion können vielfältig sein:
- Eine Entzündung im Wurzelspitzenbereich, die weder durch Wurzelkanalbehandlung noch Wurzelspitzenresektion zu heilen ist.
- Extreme Zahnlockerung als Folge einer parodontalen Erkrankung, wenn eine Parodontitisbehandlung nicht mehr erfolgversprechend ist.
- Fraktur (Bruch) der Zahnkrone und/oder der Wurzel
- Aus kieferorthopädischen Gründen, wenn nicht genügend Platz im Kiefer vorhanden ist.
- Der Zahn ist so stark zerstört, dass er auch mit einer Krone nicht mehr zu erhalten ist.
- Entfernung überzähliger Zähne oder zahnähnlicher Gebilde ohne funktionellen oder ästhetischen Wert.
- Der Zahn steht so ungünstig, dass er vom Patienten nicht gereinigt werden kann, kariös werden wird und so eine Gefahr für andere Zähne darstellt.
- Der Zahn ist stark vorgeschädigt und behindert oder gefährdet eine geplante prothetische Versorgung.
- Eine nicht korrigierbare Missbildung des Zahnes.
Unter Umständen kann es passieren, dass nach einer Extraktion regenerative Maßnahmen mit Knochenersatzmaterial folgen, wenn ein Ersatz mit Implantaten in dieser Kieferregion geplant ist.